Anspruch auf GPS-Leitsystem

13.07.09

 

Blinde können Anspruch auf ein GPS-Leitsystem haben, wenn dies für die "Mobilität im Nahbereich der Wohnung" erforderlich ist. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. Geklagt hatte ein seit Geburt blinder Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, der als Klavierstimmer arbeitet und von der AOK mit Blindenstock und -hund versorgt wurde und auch einen Zuschuss für ein Auto und einen Fahrer enthält. Das speziell für Blinde ausgelegte GPS-Leitsystem beantragte er, um auch zu Fuß Ziele einfacher und problemloser finden zu können. Die Kasse verwehrten ihm diese Leistung mit der Begründung, das System zähle nicht zu den erstattungsfähiggen Hilfsmitteln. Die Richter widersprachen dem, wiesen allerdings die Klage im vorliegenden Fall trotzdem ab, da das Grundbedürfnis auf Mobilität hinreichend erfüllt sei.

Aktenzeichen B3 KR 4/08 R

Quelle: GESUND (Hannoversche Allgemeine Zeitung), 28 KW 2009